Rechtsprechung
   SG Neuruppin, 03.07.2014 - S 20 KR 329/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20006
SG Neuruppin, 03.07.2014 - S 20 KR 329/11 (https://dejure.org/2014,20006)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 03.07.2014 - S 20 KR 329/11 (https://dejure.org/2014,20006)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - S 20 KR 329/11 (https://dejure.org/2014,20006)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,20006) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 872
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Auszug aus SG Neuruppin, 03.07.2014 - S 20 KR 329/11
    Das Bundessozialgericht hat zu deren Anwendungsbereich und Reichweite mit Bezug auf die Übermittlung von Daten an externe Abrechnungsstellen ausgeführt (Urteil vom 10. Dezember 2008 - B 6 KA 37/07 R - [juris]):.

    Gegen diese könnte sprechen, dass dem Landesgesetzgeber auf dem Gebiet des Datenschutzrechts mit Bezug auf die gesetzliche Krankenversicherung wegen dessen umfassender bundesgesetzlicher Ausgestaltung im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs keine Regelungskompetenz (mehr) zusteht (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 10. Dezember 2008 - B 6 KA 37/07 R - [juris] mit Bezug auf das Bundesdatenschutzgesetz: "Angesichts der als abschließend zu verstehenden bereichsspezifischen Regelungen ist eine entsprechende oder ergänzende Anwendung des BDSG im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches daher ausgeschlossen.").

    Denn es ist der Klägerin jedenfalls grundsätzlich möglich, im Rahmen der Krankenhausaufnahme von einem Versicherten seine Zustimmung in dem für einen möglichen späteren gerichtlichen Abrechnungsstreit erforderlichen Umfang einzuholen, wenn dieses datenschutzrechtliche Problem nicht ohnehin nur durch ein Tätigwerden des Bundesgesetzgebers gelöst werden kann (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 10. Dezember 2008 - B 6 KA 37/07 R - [juris]).

    (dd) Ein Rückgriff auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ist für das spezialgesetzlich geregelte Recht der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 10. Dezember 2008 - B 6 KA 37/07 R - [juris: Rn. 33 ff.]).

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

    Auszug aus SG Neuruppin, 03.07.2014 - S 20 KR 329/11
    Die Norm genügt nach ihrer Ausgestaltung nicht den Anforderungen, die an eine bereichsspezifische Beschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu stellen sind (vgl. Bundesverfassungsgericht in st. Rspr., etwa: Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u. a. - [juris] und Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1299/05 - m. w. N. [juris]).

    Entsprechende Festlegungen hat der Gesetzgeber eindeutig zu treffen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1299/05 - [juris: Rn. 169]):.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus SG Neuruppin, 03.07.2014 - S 20 KR 329/11
    Dieses Grundrecht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83, 1 BvR 269/83, 1 BvR 362/83, 1 BvR 420/83, 1 BvR 440/83, 1 BvR 484/83 - [juris: Rn. 149]).

    Die Norm genügt nach ihrer Ausgestaltung nicht den Anforderungen, die an eine bereichsspezifische Beschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu stellen sind (vgl. Bundesverfassungsgericht in st. Rspr., etwa: Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u. a. - [juris] und Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1299/05 - m. w. N. [juris]).

  • SG Neuruppin, 03.07.2014 - S 20 KR 283/12

    Krankenversicherung - Krankenhausträger - Vergütungsanspruch - Erforderlichkeit

    Behandlungsunterlagen, die ohne das Vorliegen einer Schweigepflichtentbindungserklärung oder auf nicht hinreichender gesetzlicher Grundlage dem Gericht zu Lebzeiten des Versicherten übersandt worden sind, dürfen im sozialgerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden und sind daher ohne Einsichtnahme durch das Gericht zurückzusenden (vgl. Sozialgericht Neuruppin, Urteil vom 3. Juli 2014 - S 20 KR 329/11 -).

    Zwar hat das Sozialgericht Neuruppin mit Urteil vom 3. Juli 2014 - S 20 KR 329/11 - aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes ein Verwertungsverbot für Behandlungsunterlagen angenommen, die ohne Schweigepflichtentbindungserklärung des Versicherten oder ohne hinreichende gesetzliche Grundlage dem Gericht zu Lebzeiten des Versicherten übersandt worden sind.

  • SG Neuruppin, 24.11.2015 - S 20 KR 161/10

    Ausschluss von Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei

    Überdies wären die für die Erforderlichkeit der stationären Behandlung beweisbelasteten Krankenhausträger (vgl. Landessozialgericht Brandenburg, a. a. O. sowie Sozialgericht Neuruppin, Urteil vom 3. Juli 2014 - S 20 KR 329/11 - [juris: Rn. 30 ff.]) nach längerem Zeitablauf ggf. nicht mehr in der Lage, auf Einwände der Krankenkasse angemessen, vollständig und somit insgesamt ohne Nachteil zu reagieren (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 11/01 R - [juris: Rn. 21], s. o.).
  • SG München, 27.04.2015 - S 38 KA 5034/12

    Abrechnung kassenzahnärztlicher Leistungen

    Weitere Ermittlungen scheiden wegen der großen Anzahl von Behandlungsfällen - die Rede ist von mehr als 1.500 Einzelabrechnungsvorgängen -, der außerordentlichen Komplexität des Verfahrens bei gleichwohl verbleibender Ungewissheit aus (vgl. SG Marburg, Urteil vom 15.06.2011, S 10 KA 295/10; SG Neuruppin, Urteil vom 03.07.2014, S 20 KR 329/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht